Bundestag stimmt Gesetzentwurf einer EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung zu

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Veröffentlicht: 10:56, 15. Dez. 2023 (CET)
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Berlin (Deutschland), 15.12.2023 – Am 10. November 2023 hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur EU-Richtlinie zur Einführung einer globalen Mindeststeuer beschlossen. Dafür gestimmt haben alle Parteien außer AfD und Linke.

Bereits im Oktober 2021 bekannten sich 138 Staaten zur durch die OECD vorgeschlagenen Mindeststeuer von 15 Prozent. Die Reform besteht aus zwei Hauptkomponenten. Die erste Säule befasst sich mit der Neuordnung der Zuweisung von Besteuerungsrechten an die Hoheitsgebiete, in denen Unternehmen ihre Gewinne erzielen. Die zweite Säule der Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung betrifft die Festlegung der Höhe der Besteuerung. Dabei geht es um die Entwicklung von Mechanismen, um sicherzustellen, dass Unternehmen angemessen besteuert werden, unabhängig von der tatsächlichen Präsenz in einem bestimmten Hoheitsgebiet, die bei Digitalkonzernen oft nicht gegeben ist.

Die Kontrolle über die Besteuerung wird durch die Möglichkeit, die Differenz zwischen der tatsächlichen effektiven Besteuerung (zum Beispiel 9 Prozent) in einem Niedrigsteuerland und dem im Heimatstaat üblichen Satz (zum Beispiel 15 Prozent) zu fordern und nachzuversteuern, gewährleistet. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Unternehmen einen gerechten Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten, und einem „schädlichen Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen entgegenwirken“.

In Deutschland sind geschätzt 500 bis 600 Unternehmen von der Neuregelung betroffen. Besteuert werden die Gewinne von Unternehmen. Die Besteuerung von multinationalen Unternehmensgruppen ist derzeit noch weitgehend national organisiert: Ein Konzern muss Steuern nur in den Staaten zahlen, in denen er eine physische Präsenz hat. Die Besteuerung erfolgt auf Grundlage der Steuersätze des jeweiligen Landes, und diese können erheblich variieren.


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Quellen[Bearbeiten]